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Angebot unterbreiten

См. также в других словарях:

  • unterbreiten — V. (Mittelstufe) geh.: jmdm. etw. vorlegen Beispiel: Sie haben uns ein günstiges Angebot unterbreitet …   Extremes Deutsch

  • unterbreiten — vorbringen; vorlegen; vorschlagen; einreichen * * * un|ter|brei|ten [ʊntɐ brai̮tn̩], unterbreitete, unterbreitet <tr.; hat: [mit entsprechenden Erläuterungen, Darlegungen] zur Kenntnisnahme, Begutachtung oder Entscheidung vorlegen: sie… …   Universal-Lexikon

  • Angebot — 1. a) Kaufangebot; (österr.): Anbot, Offert; (Kaufmannsspr.): Offerte. b) Anerbieten, Vorschlag; (veraltet): Proposition. c) (Kaufmannsspr.): Gebot. 2. angebotene Ware, Auswahl, Kollektion, Sortiment, Warenangebot, Warenauswahl, Zusammenstellung; …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz — Im Wertpapiererwerbs und Übernahmegesetz (WpÜG) sind die Pflichten eines Erwerbers von Anteilen an Gesellschaften geregelt, wenn dieser die Kontrolle über die Gesellschaft ausübt oder erlangen will und der Handel der von der Gesellschaft… …   Deutsch Wikipedia

  • Wertpapierübernahmegesetz — Im Wertpapiererwerbs und Übernahmegesetz (WpÜG) sind die Pflichten eines Erwerbers von Anteilen an Gesellschaften geregelt, wenn dieser die Kontrolle über die Gesellschaft ausübt oder erlangen will und der Handel der von der Gesellschaft… …   Deutsch Wikipedia

  • WpÜG — Im Wertpapiererwerbs und Übernahmegesetz (WpÜG) sind die Pflichten eines Erwerbers von Anteilen an Gesellschaften geregelt, wenn dieser die Kontrolle über die Gesellschaft ausübt oder erlangen will und der Handel der von der Gesellschaft… …   Deutsch Wikipedia

  • Zaunkönigregelung — Im Wertpapiererwerbs und Übernahmegesetz (WpÜG) sind die Pflichten eines Erwerbers von Anteilen an Gesellschaften geregelt, wenn dieser die Kontrolle über die Gesellschaft ausübt oder erlangen will und der Handel der von der Gesellschaft… …   Deutsch Wikipedia

  • Übernahmeangebot — Im Wertpapiererwerbs und Übernahmegesetz (WpÜG) sind die Pflichten eines Erwerbers von Anteilen an Gesellschaften geregelt, wenn dieser die Kontrolle über die Gesellschaft ausübt oder erlangen will und der Handel der von der Gesellschaft… …   Deutsch Wikipedia

  • Übernahmegesetz — Im Wertpapiererwerbs und Übernahmegesetz (WpÜG) sind die Pflichten eines Erwerbers von Anteilen an Gesellschaften geregelt, wenn dieser die Kontrolle über die Gesellschaft ausübt oder erlangen will und der Handel der von der Gesellschaft… …   Deutsch Wikipedia

  • anbieten — andienen; bieten; zeigen; feilbieten; bereitstellen; bereithalten; zur Verfügung stellen; offerieren * * * an|bie|ten [ anbi:tn̩], bot an, angeboten: 1. a) <tr.; …   Universal-Lexikon

  • Cold Calling — Als unerwünschte telefonische Werbung gelten so genannte Initiativ Anrufe durch Unternehmen gegenüber Privatpersonen, die in der Fachsprache als Cold Calls, Anrufe aus der Kalten, Kaltakquise, bezeichnet werden. Derartige, vom Angerufenen nicht… …   Deutsch Wikipedia

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